infos zur aktuellen
coronalage

Wir sind sehr bemüht, die Risiken einer Ansteckungen zu vermeiden. Daher haben wir uns verpflichtet, bei den Reinigungen immer entsprechendes Reinigungsmittel zu verwenden und mind. eine Stunde zu warten, bevor neu Gäste die Räume betreten dürfen (frühestens ab 17 Uhr).
Am Treppenaufgang findet sich ein Desinfektionsspender für die Hände. Bitte den Sicherheitsabstand von 1,50 m zwischen den Gruppen/Familien einhalten, dankeschön.

Bezüglich eines notwendigen Stornos haben wir natürlich vollstes Verständnis. Wenn dies aufgrund der Corona-Warnung durch das auswärtige Amt erfolgt, dann ist die Stornierung in jedem Fall kostenfrei.
Gibt es keine Warnung, gelten unsere allgemeinen Stornobedingungen.
Wir bieten aber gerne eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein an.

Infos vom auswärtigen Amt findet Ihr hier:
Auswärtiges Amt – Italien

Die allgemeine Covid-19 Lage in Italien und den einzelnen Regionen findet Ihr hier:
Ministerio della Salute

demnach ist Veneto (der rechtliche Bezirk, in dem Malcesine liegt,) ROT.

Einreisemöglichkeiten und -vorschriften findet Ihr hier:
Ministerio della Salute – Travellers

Notwendig ist dazu eine Selbsterklärung (download hier) und ein Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. sein darf, andernfalls ist eine 14-tägige Quarantänte vorgeschrieben.

Tipps zum Urlaub, was man darf, was nicht, was man muss …, findet Ihr hier:
garda-see

Gelbe Zonen:
• Die Geschäfte sind geöffnet.
• Bars, Cafés und Restaurants können von 5 bis 18 Uhr öffnen. Die Konsumation am Tisch ist für maximal 4 Personen erlaubt, außer es handelt sich um zusammenlebende Personen. Nach 18 Uhr dürfen weder Speisen noch Getränke an öffentlich zugänglichen Orten konsumiert werden und Take Away ist in den Bars verboten. In den Restaurants in Hotels gibt es keine Zeitbegrenzung für Übernachtungsgäste.
• Museen, Kinos und Theater können ab 27. März auch an Feiertagen öffnen.
• Es ist erlaubt, nur einmal pro Tag und mit maximal zwei Personen, nur eine Zweitwohnung in der eigenen Region aufzusuchen. Kinder unter 14 Jahren und behinderte oder abhängige Personen, die mit diesen Personen zusammenleben, werden hierbei nicht mitgezählt.
• Es ist möglich zum Zweitwohnsitz zu fahren, auch wenn dieser sich in einer gelben oder orangen Zone befindet.
• Geschlossen bleiben: Fitnessstudios, Schwimmbäder und Skigebiete.

Orange Zonen:
• Bars und Restaurants bleiben geschlossen. Take-away- und Lieferdienste sind erlaubt. In den Restaurants in Hotels gibt es keine Zeitbegrenzung für Übernachtungsgäste.
• Es ist möglich zum Zweitwohnsitz zu fahren, auch wenn dieser sich außerhalb der Wohnsitzgemeinde oder -region befindet (außer diese Region ist dunkelrot oder rot).
• Es nur möglich, sich innerhalb der eigenen Gemeinde oder zwischen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern zu bewegen, innerhalb von 30 km entfernt von den jeweiligen Grenzen, Provinzhauptstädte ausgenommen.
• Es ist erlaubt, nur einmal pro Tag und mit maximal zwei Personen, nur eine Zweitwohnung in der eigenen Region aufzusuchen. Kinder unter 14 Jahren und behinderte oder abhängige Personen, die mit diesen Personen zusammenleben, werden hierbei nicht mitgezählt.
• Geöffnet: Geschäfte, Friseursalons und Kosmetikstudios. Zusätzlich zu den für die roten Zonen geöffneten Betriebe.

Rote Zonen:
• Geöffnet sind nur: Supermärkte, Apotheken, Zeitungskioske und Tabakläden.
• Es ist verboten, das Haus zu verlassen. Ausgenommen sind Fahrten aus dringenden gesundheitlichen Gründen oder Arbeitserfordernissen.
• Es ist verboten zum Zweitwohnsitz zu fahren, auch wenn dieser sich in einer gelben oder orangen Zone befindet.